Hinweisgeberschutzgesetz

Die Aufdeckung und Ahndung von Missständen ist für unser Unternehmen von hoher Priorität. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber („Whistleblower“) leisten dazu einen sehr wichtigen Beitrag, der unterstützt werden muss. Um ihnen die nötige Rechtssicherheit zu geben und Benachteiligungen auszuschließen, gilt für die BHS Bau- und Handelsgruppe GmbH & Co. KG das im Dezember 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz.
Unsere interne Meldestelle ermöglicht Ihnen, uns bei Kenntnis über mögliche Verstöße gegen interne oder gesetzliche Vorgaben zu informieren und gemeinsam zu deren Aufdeckung beizutragen.

Meldungen an: hinweisgeberschutzgesetz(at)bhs-dresden.de

Abgabe einer Meldung – Was darf gemeldet werden?

Gemeldet werden können konkrete, begründete Hinweise auf Verstöße gemäß §2 HinSchG, welche einen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit bei der BHS Bau- und Handelsgruppe GmbH & Co. KG enthalten.
Die interne Meldestelle ist nicht zuständig für privates Fehlverhalten und Verstöße, die nicht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit der BHS Bau- und Handelsgruppe GmbH & Co. KG stehen.